E-Bike Verleih Kaltern Kirchler Engelbert
Tel: 0039 333 9635729
info@e-bikeverleih.it
39052 Kaltern (Bz), Kellereistraße, 9
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
- Beim gegenständlichen Vertrag handelt es sich um
einen Leihvertrag gegen Entgelt (Mietvertrag),
weshalb für die E-Bike Haltung und Benutzung die
Artikel 1571 und ff. des italienischen ZGB, die den
Mietvertrag betreffen, zur Anwendung kommen. - Der Entlehner (Mieter) überlässt dem Verleiher
(Vermieter) oder einem Vertreter des E-Bike Verleihs
kaltern des Kirchler Engelbert den Personalausweis
bzw. eine Kopie desselben und willigt in die Verarbeitung der notwendigen personenbezogenen
und auch sensiblen Daten ein (ArtT. 23,26,27 GvD.
Nr. 196/2003) und erklärt über die
Datenvereinbarung im Sinne des Art. 13 mündlich
aufgeklärt worden zu sein. - Ein Führerschein ist nicht erforderlich. Es besteht
lediglich eine Helmpflicht für Minderjährige bis zu
einem Alter von 14 Jahren, dennoch wird das Tragen
eines Helms jedem dringendst empfohlen. - Der Benutzer hat, bezugnehmend auf diesen Vertrag,
die geltenden Bestimmungen des ZGB sowie die
geltenden Verkehrsvorschriften zu beachten,
weshalb er erklärt, Kenntnis der entsprechenden
Vorschriften zu haben. - Die E-Bikes werden fahrbereit und verkehrssicher an
den Entlehner verliehen, welcher sich verpflichtet,
das E-Bike nur für die dafür vorgesehenen Zwecke
zu benutzen (als Verkehrsmittel) und mit Sorgfalt und
Umsicht damit umzugehen. - Der Entlehner überzeugt sich bei der Übernahme
von der Betriebssicherheit des E-Bikes und teilt
umgehend eventuelle Mängel u/o Schaden dem
Verleiher mit. Sämtliche Beanstandungen sind vor
der Nutzung des E-bikes auf gegenständlichem
Vertrag schriftlich festzuhalten. - Sollte das E-Bike während der Leihdauer Probleme
oder technische Defekte aufweisen, so ist das E-Bike
unverzüglich zurückzubringen. Sollte eine
Rückführung nicht möglich sein, ist der Verleiher
unverzüglich zu benachrichtigen und das Fahrrad in
der Zwischenzeit sicher abzustellen und zwar in einer
Art und Weise, die den Schaden nicht erhöht und
einem Diebstahl vorgebeugt. - Mit der Fahrradbenutzung entsteht für den
Entlehner/Benutzer automatisch die Pflicht zur
Verwahrung und Instandhaltung der E-Bikes. - Die Nutzung des E-Bikes erfolgt auf eigene Gefahr
des Entlehners, welcher bereits jetzt erklärt, alles
Erforderliche zu unternehmen und sich so zu
verhalten, dass dem E-Bike und Dritten kein
Schaden zugefügt wird. In diesem Sinne erklärt der
Benutzer, keine Fahrradrennen zu veranstalten, kein
aggressives Verhalten an den Tag zu legen, sich an
die vorgeschriebenen Verkehrsregeln zu halten und
die hierfür notwendige Sorgfalt an den Tag zu legen. - Die Nutzung der E-Bikes für andere als vom Vertrag
vorgesehene Zwecke (wie Z.B. Ausübung von
gewerblicher Tätigkeit mit dem
vertragsgegenständlichen Fahrrad usw.) ist
strengstens untersagt. Der Einsatz des E-Bikes auf
Down-Hill Strecken, in Bike-Parks oder auf Trails ist
verboten. - Der Benutzer erklärt, über die entsprechende
körperliche Eignung und Fahrtauglichkeit zu verfügen
und befreit den Verleiher ausdrücklich von
jeglicher Haftung. - Der Entlehner erklärt bereits jetzt, keine wie auch
immer gearteten Forderungen an den Verleiher
zustellen und den Verleiher, bei eventuellen
Forderungen Dritter, schadlos zu halten. - Es besteht kein Versicherungsschutz für Sach- und
Personenschäden, die dem Entlehner/Benutzer im
Zuge der Leihe (Miete) verursacht werden, wie auch
nicht für Schäden an Sachen Dritter und/oder
Personen, die der Entlehner im Rahmen der Leihe
verursacht. - Das E-Bike ist sicher abzustellen und mit dem
entsprechenden Schloss zu sichern. Der Entlehner
ist für die ordnungsgemäße Abstellung des Fahrrads,
die nachweisliche Sicherung und die Versperrung an
geeigneten Abstellplätzen verantwortlich. - Im Falle eines Diebstahls, muss der Entlehner den
Nachweis erbringen, dass das
vertragsgegenständliche E-Bike zum Zeitpunkt des
Diebstahls abgesperrt war. - Im Schadensfall oder Diebstahl ist der Entlehner
verpflichtet, umgehend den Verleiher, Kirchler
Engelbert, zu verständigen (Tel: +39 333 9635729)
und den Diebstahl zur Anzeige zu bringen. - Im Falle eines Verlustes oder Diebstahls des E-Bikes
und im Falle einer Gebrauchsunfähigkeit des
E-Bikes, weil die Schäden nicht mehr behoben
werden können, verpflichtet sich der
Entlehner/Benutzer, einen Schadenersatz in Höhe
des Wertes des E-Bikes zum Zeitpunkt der Nutzung
zu bezahlen. - Im Falle eines reparablen Schadens (Teilschaden)
hat der Verleiher Kirchler Engelbert das Recht, den
zu entrichtenden Betrag einseitig festzulegen und
vom Benutzer einzufordern. Der Entlehner
verpflichtet sich, den vom Verleiher eingeforderten
Betrag bei der ersten Aufforderung zu begleichen.
Dem Verleiher steht es frei, den Techniker für die
Reparatur frei zu wählen, ohne Absprache mit dem
Entlehner/Benutzer. - Die Fahrradbenutzung ist volljährigen Personen
vorbehalten. Minderjährige dürfen nur in Begleitung
einer erwachsenen Person ein E-Bike fahren, wobei
der Verleiher jegliche Haftung für den Minderjährigen
ausschlägt. Der Minderjährige untersteht der Haftung
der volljährigen Person, die für den Minderjährigen
das E-Bike ausgeliehen hat. - Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des vorliegenden Vertrages gelten sinngemäß auch für den Verleih von Demo-Bikes und Bikes der Marken Remoove und Van Raam, die zur Beförderung von Menschen mit Einschränkung eingesetzt werden.
Personen mit Behinderung/Einschränkung dürfen nur in Begleitung einer anderen volljährigen Person (Betreuer, Sachwalter, Eltern, Familienangehörige usw.) ein Bike fahren, wobei der Verleiher jegliche Haftung für die Person mit Einschränkung ausschlägt. Für Schäden, Verlust oder Diebstahl des Bikes untersteht die behinderte oder eingeschränkte Person der Verantwortung jener Begleitperson, die das Bike ausgeliehen hat. - Es ist untersagt, Kindersitze am E-Bike anzubringen.
- Im Falle eines Widerspruchs ist die italienische Fassung des vorliegenden Vertrags maßgeblich.
Der/Die Unterfertigte hat die vorgenannten Geschäftsbedingungen zur Kenntnis genommen und erklärt, mit denen einverstanden zu sein.
