Bikeverleih


Mietvertrag – Haftungsausschluss

E-Bike Verleih Kaltern Kirchler Engelbert
Tel: 0039 333 9635729
info@e-bikeverleih.it
39052 Kaltern (Bz), Kellereistraße, 9

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

  1. Beim gegenständlichen Vertrag handelt es sich um
    einen Leihvertrag gegen Entgelt (Mietvertrag),
    weshalb für die E-Bike Haltung und Benutzung die
    Artikel 1571 und ff. des italienischen ZGB, die den
    Mietvertrag betreffen, zur Anwendung kommen.
  2. Der Entlehner (Mieter) überlässt dem Verleiher
    (Vermieter) oder einem Vertreter des E-Bike Verleihs
    kaltern des Kirchler Engelbert den Personalausweis
    bzw. eine Kopie desselben und willigt in die Verarbeitung der notwendigen personenbezogenen
    und auch sensiblen Daten ein (ArtT. 23,26,27 GvD.
    Nr. 196/2003) und erklärt über die
    Datenvereinbarung im Sinne des Art. 13 mündlich
    aufgeklärt worden zu sein.
  3. Ein Führerschein ist nicht erforderlich. Es besteht
    lediglich eine Helmpflicht für Minderjährige bis zu
    einem Alter von 14 Jahren, dennoch wird das Tragen
    eines Helms jedem dringendst empfohlen.
  4. Der Benutzer hat, bezugnehmend auf diesen Vertrag,
    die geltenden Bestimmungen des ZGB sowie die
    geltenden Verkehrsvorschriften zu beachten,
    weshalb er erklärt, Kenntnis der entsprechenden
    Vorschriften zu haben.
  5. Die E-Bikes werden fahrbereit und verkehrssicher an
    den Entlehner verliehen, welcher sich verpflichtet,
    das E-Bike nur für die dafür vorgesehenen Zwecke
    zu benutzen (als Verkehrsmittel) und mit Sorgfalt und
    Umsicht damit umzugehen.
  6. Der Entlehner überzeugt sich bei der Übernahme
    von der Betriebssicherheit des E-Bikes und teilt
    umgehend eventuelle Mängel u/o Schaden dem
    Verleiher mit. Sämtliche Beanstandungen sind vor
    der Nutzung des E-bikes auf gegenständlichem
    Vertrag schriftlich festzuhalten.
  7. Sollte das E-Bike während der Leihdauer Probleme
    oder technische Defekte aufweisen, so ist das E-Bike
    unverzüglich zurückzubringen. Sollte eine
    Rückführung nicht möglich sein, ist der Verleiher
    unverzüglich zu benachrichtigen und das Fahrrad in
    der Zwischenzeit sicher abzustellen und zwar in einer
    Art und Weise, die den Schaden nicht erhöht und
    einem Diebstahl vorgebeugt.
  8. Mit der Fahrradbenutzung entsteht für den
    Entlehner/Benutzer automatisch die Pflicht zur
    Verwahrung und Instandhaltung der E-Bikes.
  9. Die Nutzung des E-Bikes erfolgt auf eigene Gefahr
    des Entlehners, welcher bereits jetzt erklärt, alles
    Erforderliche zu unternehmen und sich so zu
    verhalten, dass dem E-Bike und Dritten kein
    Schaden zugefügt wird. In diesem Sinne erklärt der
    Benutzer, keine Fahrradrennen zu veranstalten, kein
    aggressives Verhalten an den Tag zu legen, sich an
    die vorgeschriebenen Verkehrsregeln zu halten und
    die hierfür notwendige Sorgfalt an den Tag zu legen.
  10. Die Nutzung der E-Bikes für andere als vom Vertrag
    vorgesehene Zwecke (wie Z.B. Ausübung von
    gewerblicher Tätigkeit mit dem
    vertragsgegenständlichen Fahrrad usw.) ist
    strengstens untersagt. Der Einsatz des E-Bikes auf
    Down-Hill Strecken, in Bike-Parks oder auf Trails ist
    verboten.
  11. Der Benutzer erklärt, über die entsprechende
    körperliche Eignung und Fahrtauglichkeit zu verfügen
    und befreit den Verleiher ausdrücklich von
    jeglicher Haftung
    .
  12. Der Entlehner erklärt bereits jetzt, keine wie auch
    immer gearteten Forderungen an den Verleiher
    zustellen und den Verleiher, bei eventuellen
    Forderungen Dritter, schadlos zu halten.
  13. Es besteht kein Versicherungsschutz für Sach- und
    Personenschäden, die dem Entlehner/Benutzer im
    Zuge der Leihe (Miete) verursacht werden, wie auch
    nicht für Schäden an Sachen Dritter und/oder
    Personen, die der Entlehner im Rahmen der Leihe
    verursacht.
  14. Das E-Bike ist sicher abzustellen und mit dem
    entsprechenden Schloss zu sichern. Der Entlehner
    ist für die ordnungsgemäße Abstellung des Fahrrads,
    die nachweisliche Sicherung und die Versperrung an
    geeigneten Abstellplätzen verantwortlich.
  15. Im Falle eines Diebstahls, muss der Entlehner den
    Nachweis erbringen, dass das
    vertragsgegenständliche E-Bike zum Zeitpunkt des
    Diebstahls abgesperrt war.
  16. Im Schadensfall oder Diebstahl ist der Entlehner
    verpflichtet, umgehend den Verleiher, Kirchler
    Engelbert, zu verständigen (Tel: +39 333 9635729)
    und den Diebstahl zur Anzeige zu bringen.
  17. Im Falle eines Verlustes oder Diebstahls des E-Bikes
    und im Falle einer Gebrauchsunfähigkeit des
    E-Bikes, weil die Schäden nicht mehr behoben
    werden können, verpflichtet sich der
    Entlehner/Benutzer, einen Schadenersatz in Höhe
    des Wertes des E-Bikes zum Zeitpunkt der Nutzung
    zu bezahlen.
  18. Im Falle eines reparablen Schadens (Teilschaden)
    hat der Verleiher Kirchler Engelbert das Recht, den
    zu entrichtenden Betrag einseitig festzulegen und
    vom Benutzer einzufordern. Der Entlehner
    verpflichtet sich, den vom Verleiher eingeforderten
    Betrag bei der ersten Aufforderung zu begleichen.
    Dem Verleiher steht es frei, den Techniker für die
    Reparatur frei zu wählen, ohne Absprache mit dem
    Entlehner/Benutzer.
  19. Die Fahrradbenutzung ist volljährigen Personen
    vorbehalten. Minderjährige dürfen nur in Begleitung
    einer erwachsenen Person ein E-Bike fahren, wobei
    der Verleiher jegliche Haftung für den Minderjährigen
    ausschlägt. Der Minderjährige untersteht der Haftung
    der volljährigen Person, die für den Minderjährigen
    das E-Bike ausgeliehen hat.
  20. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des vorliegenden Vertrages gelten sinngemäß auch für den Verleih von Demo-Bikes und Bikes der Marken Remoove und Van Raam, die zur Beförderung von Menschen mit Einschränkung eingesetzt werden.
    Personen mit Behinderung/Einschränkung dürfen nur in Begleitung einer anderen volljährigen Person (Betreuer, Sachwalter, Eltern, Familienangehörige usw.) ein Bike fahren, wobei der Verleiher jegliche Haftung für die Person mit Einschränkung ausschlägt. Für Schäden, Verlust oder Diebstahl des Bikes untersteht die behinderte oder eingeschränkte Person der Verantwortung jener Begleitperson, die das Bike ausgeliehen hat.
  21. Es ist untersagt, Kindersitze am E-Bike anzubringen.
  22. Im Falle eines Widerspruchs ist die italienische Fassung des vorliegenden Vertrags maßgeblich.

Der/Die Unterfertigte hat die vorgenannten Geschäftsbedingungen zur Kenntnis genommen und erklärt, mit denen einverstanden zu sein.