E-Bike Verleih Kaltern Kirchler Engelbert
Tel: 0039 333 9635729
info@e-bikeverleih.it
39052 Kaltern (Bz), Kellereistraße, 9
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN – E-BIKE-VERLEIH
Der vorliegende Vertrag gilt als Mietvertrag; für den Gebrauch und die Nutzung des E-Bikes finden daher die Art. 1571 ff. des italienischen Zivilgesetzbuches (Codice Civile) Anwendung, die den Mietvertrag regeln.
Die Mietdauer entspricht der bei der Fernbuchung oder am Schalter unseres Geschäfts in Kaltern angefragten und in der Buchungsbestätigung angegebenen Dauer.
Der Nutzer weist dem Vermieter oder einem Vertreter des E-Bike-Verleihs von Kirchler Engelbert seinen Personalausweis bzw. eine Kopie desselben vor und erteilt seine Einwilligung zur Verarbeitung der erforderlichen personenbezogenen Daten (EU-Verordnung 2016/679 (DSGVO)), wie in der Datenschutzerklärung im Fußbereich der Homepage unserer Website www.e-bikeverleih.it angegeben.
Ein Führerschein ist nicht erforderlich. Für Minderjährige bis zum Alter von 14 Jahren besteht Helmpflicht, das Tragen eines Helms wird jedoch allen dringend empfohlen.
Der Nutzer hat in Bezug auf diesen Vertrag die geltenden Bestimmungen des Zivilgesetzbuches sowie die geltenden Vorschriften der Straßenverkehrsordnung einzuhalten und erklärt überdies, die entsprechenden Bestimmungen zu kennen.
Die E-Bikes werden dem Nutzer betriebsbereit und verkehrssicher übergeben; dieser verpflichtet sich, das E-Bike nur für die vorgesehenen Zwecke (als Transportmittel) zu verwenden und mit Vorsicht und Aufmerksamkeit zu fahren.
Bei der Übergabe überprüft der Nutzer die funktionelle Sicherheit des E-Bikes und teilt dem Vermieter etwaige Mängel und/oder Schäden unverzüglich mit. Alle Beanstandungen müssen vor der Nutzung des E-Bikes schriftlich auf dem Vertrag vermerkt werden.
Sollte das E-Bike während der Mietzeit technische Mängel aufweisen, ist das E-Bike unverzüglich zurückzugeben. Ist eine Rückgabe nicht möglich, ist der Vermieter unverzüglich zu informieren und das E-Bike in der Zwischenzeit sicher und insbesondere so unterzustellen, dass der Schaden nicht vergrößert und ein möglicher Diebstahl verhindert wird.
Mit der Nutzung des Fahrrads entsteht für den Nutzer automatisch die Pflicht zur Verwahrung und Instandhaltung des E-Bikes.
Die Nutzung des E-Bikes erfolgt auf eigene Gefahr und Risiko des Nutzers, der bereits jetzt erklärt, alles Erforderliche zu veranlassen und sich so zu verhalten, dass weder am E-Bike noch gegenüber Dritten Schäden entstehen. Zu diesem Zweck erklärt der Nutzer, keine Fahrradrennen zu veranstalten, kein aggressives Verhalten an den Tag zu legen, die Verkehrsregeln sowie die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung einzuhalten und mit der gebotenen Sorgfalt zu handeln.
Die Nutzung der E-Bikes für andere als die vertraglich vorgesehenen Zwecke (wie z. B. die Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit mit dem Vertragsfahrrad) ist strengstens untersagt. Die Nutzung des E-Bikes auf Downhill-Strecken, in Bikeparks oder auf Trails ist verboten.
Der Nutzer erklärt, über die körperliche Eignung und die entsprechende Fahrpraxis zu verfügen, und stellt den Vermieter ausdrücklich von jeglicher Haftung frei.
Der Nutzer erklärt bereits jetzt, keinerlei Schadenersatzansprüche an den Vermieter zu stellen und diesen im Falle etwaiger Ansprüche Dritter schadlos zu halten.
Es besteht kein Versicherungsschutz für Personen- oder Sachschäden, die dem Nutzer während der Mietzeit entstehen, sowie für Sach- und/oder Personenschäden Dritter, die der Nutzer während der Mietzeit verursacht.
Das E-Bike ist sicher abzustellen und mit dem entsprechenden Schloss zu verschließen. Der Vermieter/Nutzer ist für das ordnungsgemäße Parken des Fahrrads, die nachgewiesene Sicherung bzw. das Absperren an geeigneten Parkplätzen verantwortlich.
Im Falle eines Diebstahls muss der Nutzer den Nachweis erbringen, dass das gemietete E-Bike zum Zeitpunkt des Diebstahls abgesperrt war.
Bei Schäden, Unfällen oder Diebstahl ist der Nutzer verpflichtet, den Vermieter Kirchler Engelbert (Tel. +39 333 9635729) unverzüglich zu benachrichtigen und den Diebstahl bei den zuständigen Behörden anzuzeigen.
Bei Verlust oder Diebstahl des E-Bikes und/oder des mitgelieferten Zubehörs sowie bei Unbenutzbarkeit aufgrund eines irreparablen Schadens oder eines Schadens, dessen Reparaturkosten den Wert des E-Bikes übersteigen, verpflichtet sich der Nutzer zum Schadenersatz durch Zahlung des Betrags an den Vermieter, der dem Wert des bereitgestellten E-Bikes entsprechend der Zugehörigkeitskategorie entspricht (siehe Tabelle 1). Für Zubehör, auch wenn es zusammen mit dem E-Bike geliefert wurde, entspricht die Entschädigung bei Verlust oder Diebstahl dem Marktpreis des Zubehörs zum Zeitpunkt des Ereignisses.
Im Falle eines reparierbaren Schadens (Teilschaden) am E-Bike und/oder am mitgelieferten Zubehör teilt der Vermieter Kirchler Engelbert dem Nutzer den zu zahlenden Reparaturbetrag nach Marktpreisen und im Rahmen des Wertes des bereitgestellten E-Bikes gemäß der Zugehörigkeitskategorie (siehe Tabelle 1) sowie des Marktpreises des Zubehörs mit. Der Nutzer verpflichtet sich, den vom Vermieter geforderten Betrag bei der ersten Aufforderung/Mahnung zu zahlen. Dem Vermieter steht es frei, den Techniker für die Reparatur des E-Bikes ohne vorherige Absprache mit dem Nutzer auszuwählen.
Tabelle 1
Kategorie / Zugehörigkeitsklasse E-Bike
Wert E-Bike
A
€ 3.000,00 inkl. MwSt.
B
€ 2.300,00 inkl. MwSt.
C
€ 1.800,00 inkl. MwSt.
Die Nutzung der Fahrräder ist volljährigen Personen vorbehalten. Minderjährigen ist die Nutzung nur in Begleitung einer volljährigen Person gestattet. In jedem Fall schließt der Vermieter jegliche Haftung zugunsten des Minderjährigen aus, es sei denn, es handelt sich um Schäden, die durch Baumängel oder mangelhafte Wartung des bereitgestellten Fahrzeugs verursacht wurden. Der Minderjährige unterliegt der Verantwortung der volljährigen Person, die das E-Bike im Namen des Minderjährigen gemietet hat.
Die allgemeinen Bedingungen dieses Vertrags gelten, soweit vereinbar, auch für die Vermietung von Demo-Bikes und Bikes der Marken Remoove und Van Raam, die für den Transport von Menschen mit Behinderungen bestimmt sind. Menschen mit Behinderungen ist die Nutzung der Bikes nur in Begleitung einer volljährigen Person (Begleitperson/Betreuer, Sachwalter, Elternteil, Familienangehörige usw.) gestattet. In jedem Fall schließt der Vermieter jegliche Haftung zugunsten der Person mit Behinderung aus, es sei denn, für Schäden, die durch Baumängel oder mangelhafte Wartung des bereitgestellten Fahrzeugs verursacht wurden. Im Falle von Schäden, Verlust oder Diebstahl der Bikes unterliegt die Person mit Behinderung der Verantwortung ihrer Begleitperson, die das Bike im Namen der Person mit Behinderung gemietet hat.
Das Anbringen von Kindersitzen auf dem E-Bike ist verboten.
Die Stornierung der E-Bike-Mietbuchung ist bis zu 3 Tage vor dem gebuchten Datum möglich (z. B. Buchung für den 10., Stornierung bis zum 6. um Mitternacht möglich) und sieht die Rückerstattung des gezahlten Betrags abzüglich einer Stornogebühr von 20 % dieses Betrags vor. Alternativ zur Rückerstattung in Geld kann ein Gutschein im Wert von 100 % des gezahlten Betrags angefordert werden, der bei Kaltern E-Bike Rent innerhalb von 36 Monaten ab Ausstellung eingelöst werden kann. Der Stornierungsantrag muss per E-Mail an die Adresse info@e-bikeverleih.it unter Angabe der gewünschten Rückerstattungsart formalisiert werden; das Datum der E-Mail ist für die Fristberechnung maßgebend.
Im Falle von Auslegungsschwierigkeiten oder -zweifeln sind der in italienischer Sprache abgefasste Vertrag und die allgemeinen Geschäftsbedingungen maßgebend.
Rücktrittsrecht: Das italienische Verbraucherschutzgesetz (Codice del Consumo, Art. 59) schließt das Rücktrittsrecht für Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen ausdrücklich aus, wenn der Vertrag einen spezifischen Termin oder Ausführungszeitraum vorsieht. Der Kunde akzeptiert daher, dass kein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht, auch im Sinne von Art. 16 lit. l der Richtlinie 2011/83/EU. Gemäß Art. 14 der EU-Verordnung Nr. 524/2013 kann der Käufer im Falle von Streitigkeiten eine Beschwerde über „ODR“, die Online-Plattform der Europäischen Union, einreichen, die unter dem Link http://ec.europa.eu/odr erreichbar ist. Diese Plattform dient als Anlaufstelle für diejenigen, die Streitigkeiten aus Online-Dienstleistungsverträgen außergerichtlich beilegen möchten. Die E-Mail-Adresse des Verkäufers für Anfragen lautet info@e-bikeverleih.it.
Der/die Unterzeichnete erklärt, die vorliegenden Vertragsbedingungen zur Kenntnis genommen zu haben und diese vollumfänglich zu akzeptieren.
Kaltern a.d.W. (BZ), am ____________________ Der Kunde _________________________________
Im Sinne und mit Wirkung der Art. 1341 und 1342 des italienischen Zivilgesetzbuches wird gebeten, die Bestimmungen der Art. 2. – Mietdauer, 6. – Die E-Bikes, 7. – Überprüfung des Fahrzeugzustands bei Abholung, 10. – Nutzung des Fahrzeugs, 12. – Körperliche Eignung und Haftungsausschluss zu Lasten des Vermieters, 13. – Verzicht auf Schadenersatzansprüche, 14. – Versicherungsschutz, 18. und 19. – Schadensfälle, Diebstahl und Schäden, 20. und 21. – Fahrer zur Kenntnis zu nehmen und ausdrücklich zu genehmigen.
Kaltern a.d.W. (BZ), am ____________________ Der Kunde _________________________________
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN – MIETWAGENVERLEIH
Der Vertrag gilt als Mietvertrag; für den Gebrauch und die Nutzung des Fahrzeugs finden daher die Art. 1571 ff. des italienischen Zivilgesetzbuches Anwendung, die den Mietvertrag regeln. Dieser Vertrag entfaltet seine Wirkung zwischen Kirchler Engelbert (nachfolgend „Vermieter“) und der unterzeichnenden Person (nachfolgend „Kunde“). Der Mietvertrag besteht aus folgenden Dokumenten: den vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen und dem vom Kunden unterzeichneten Vertragsformular. Im Falle von Auslegungsschwierigkeiten sind der in italienischer Sprache abgefasste Vertrag und die allgemeinen Geschäftsbedingungen maßgebend.
1 Das Fahrzeug: Der Vermieter stellt ein verkehrssicheres Fahrzeug zur Verfügung, das mit den erforderlichen Sicherheitsausrüstungen ausgestattet ist und den Vorschriften bezüglich Zulassung und Kfz-Steuer entspricht. In Europa besteht die Verpflichtung, Fahrzeuge mit einer obligatorischen Haftpflichtversicherung gegenüber Dritten bereitzustellen. In diesem Fall gilt der Fahrer nicht als Dritter und ist nicht durch diese Versicherung abgedeckt. Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug im selben Zustand zurückzugeben, in dem es übergeben wurde, abgesehen von normaler Abnutzung. Der Kunde ist verpflichtet, den Zustand des Fahrzeugs vor Fahrtantritt sorgfältig zu überprüfen. Bei der Übergabe hat der Kunde zu prüfen, ob der Zustand des Fahrzeugs den Angaben im Bericht entspricht, und etwaige nicht erfasste Schäden zu melden. Der Kunde ist ferner verpflichtet zu melden, wenn der Batteriestand nicht korrekt angezeigt wird, und zu überprüfen, ob sich im Fahrzeug eine Kopie des Fahrzeugscheins, die Versicherungsbestätigung, das Unfallberichtsformular und das vorgeschriebene Sicherheitsset befinden.
2 Mietdauer: Der Kunde ist für die gesamte Dauer der Mietzeit für das Fahrzeug verantwortlich. Die Mietdauer beginnt mit der Abholung des Fahrzeugs („Check-out“) und endet in dem Moment, in dem die Rückgabe des Fahrzeugs und der Schlüssel bestätigt wird („Check-in“). Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug während der Öffnungszeiten des Büros dem zuständigen Personal am vereinbarten Ort zurückzugeben. Bei einer Rückgabe außerhalb der Büroöffnungszeiten oder in Abwesenheit des für den Check-in zuständigen Personals bleibt der Kunde für das Fahrzeug verantwortlich.
3 Zusatzfahrer: Zusatzfahrer müssen das entsprechende Formular unterzeichnen. Mit der Unterzeichnung des Formulars akzeptieren die Zusatzfahrer die im Vertrag angegebenen Bedingungen. Für jeden Zusatzfahrer wird eine Zusatzgebühr erhoben.
4 Führerschein: Der Kunde (und etwaige weitere Fahrer) müssen einen gültigen Führerschein mit sich führen. Sie müssen sowohl den Führerschein als auch einen internationalen Führerschein oder eine beglaubigte Übersetzung des Konsulats oder der Botschaft in italienischer (oder deutscher) Sprache vorlegen, wenn der Führerschein in einem nicht-lateinischen Alphabet (z. B. Arabisch, Russisch oder Griechisch) ausgestellt wurde. Digitale Führerscheine werden nicht akzeptiert. Alle Fahrer müssen seit mindestens 12 Monaten im Besitz des Führerscheins sein. Deckt der aktuelle Führerschein die Mindestdauer nicht ab, müssen die Fahrer entweder einen früheren Führerschein oder ein Schreiben der zuständigen Behörde vorlegen, das den Besitz des Führerscheins für die festgelegte Mindestdauer bescheinigt. Hat ein Fahrer anhängige Verurteilungen im Zusammenhang mit dem Fahren wegen: rücksichtslosem oder gefährlichem Fahren, Fahren oder Versuch des Fahrens unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen, Nutzung eines nicht haftpflichtversicherten Fahrzeugs, Diebstahl oder unbefugter Entwendung des Fahrzeugs, Fahrverbot oder hat er zwei oder mehr anhängige Verurteilungen wegen oben nicht genannter Verstöße, darf er das Fahrzeug nicht führen. Sind der Kunde oder die Zusatzfahrer zum Zeitpunkt der Abholung des Fahrzeugs unter 25 Jahre alt, fällt für jeden von ihnen ein Aufpreis an.
5 Sicherheitskontrollen: Anlässlich der Vermietung werden Sicherheitskontrollen und Überprüfungen durchgeführt, um die Identität des Kunden und der Zusatzfahrer, die Gültigkeit des vorgelegten Führerscheins und der Zahlungskarte festzustellen. Die Unterzeichnung des Mietvertrags oder des Zusatzfahrerformulars sowie das Führen des Fahrzeugs gelten als Zustimmung zu diesen Kontrollen. Sollten der Kunde oder die Zusatzfahrer Angaben machen, die sich als falsch oder ungenau erweisen, kann der Vertrag fristlos aufgelöst werden. In diesem Fall ist der Kunde zum Ersatz der entstandenen Kosten oder Schäden verpflichtet.
6 Vergütung und Kosten: Der Kunde ist verpflichtet, die vom Vermieter angegebenen Beträge zu zahlen. Der Kunde ist ferner verpflichtet, jede Verlängerung der Mietdauer und vereinbarte Zusatzoptionen zu bezahlen. In Übereinstimmung mit diesem Vertrag ist der Kunde außerdem verpflichtet, die etwaige Selbstbeteiligung für die finanzielle Haftung aus Schäden und Diebstahl des Fahrzeugs, etwaige Kosten für Sonderreinigung, Abschleppdienst, Mautgebühren, Parkgebühren sowie Verwaltungsstrafen für etwaige Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung und wegen Nichtbezahlung von Park- und/oder Mautgebühren sowie den fälligen Betrag für die logistische, buchhalterische, IT-technische und rechtliche Abwicklung jeder Verwaltungsstrafe in dem Land, in dem das Fahrzeug geführt wird, sowie für die damit verbundenen Risiken zu zahlen.
Leistung / Gebühr
Betrag
Tagesmiete von 08:30 bis 19:00 Uhr, Fahrleistung bis 200 km
€ 169,00
Aufpreis für jeden Mehrkilometer über die maximale Fahrleistung (200 km) hinaus
€ 1,00
Gebühr für Ladevorgang mit mitgelieferter ALPERIA – NEOG Karte €/kWh
€ 1,00
Selbstbehalt bei Verlust/Nichtrückgabe der ALPERIA-NEOG Karte
€ 500,00
Selbstbehalt im Falle von Diebstahl, Brand, Kasko
€ 300,00
Gebühr bei Verkehrsunfall unter Beteiligung Dritter
€ 250,00
Gebühr bei Verlust/Beschädigung der Fahrzeugpapiere
€ 50,00
Gebühr für Innenraumreinigung/Sanierung (z. B. wegen Zigarettenrauch etc.)
€ 50,00
Gebühr für die Neuzustellung von Verwaltungsstrafen – pro bearbeiteter Ordnungswidrigkeit
€ 35,00
Auf der Kreditkarte einbehaltene Kaution
€ 600,00
Werden Verwaltungsstrafen wegen Verstößen gegen die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung sowie gegen Art. 356 der Durchführungsverordnung zur Straßenverkehrsordnung zugestellt, teilt der Vermieter die Daten des Kunden der feststellenden Behörde mit, die dem Kunden den entsprechenden Bußgeldbescheid neu zustellen wird.
7 Überprüfung des Fahrzeugzustands bei Abholung: Bei der Abholung muss der Kunde das Fahrzeug inspektieren. Stellt er einen Schaden fest, muss er sicherstellen, dass dieser im Vertrag vermerkt wird.
8 Nutzung des Fahrzeugs: Der Kunde ist verpflichtet: das Fahrzeug mit angemessener Sorgfalt zu nutzen, das Fahrzeug in Übereinstimmung mit den Gesetzen des Landes zu nutzen, in dem es geführt wird, das Fahrzeug wie gesetzlich zulässig und für rechtmäßige Zwecke zu nutzen, das Fahrzeug mit dem zusammen mit dem Fahrzeug gelieferten Ladekabel aufzuladen, sicherzustellen, dass das Fahrzeug ordnungsgemäß verschlossen ist, und auch das Schließen der Fenster und der Motorhaube/des Kofferraums zu überprüfen, das Fahrzeug anzuhalten, wenn er eine Fehlfunktion feststellt, die die Sicherheit beeinträchtigen könnte, sowie jede andere Fehlfunktion und dies unverzüglich mitzuteilen. Der Kunde darf nicht: das Fahrzeug für gewerbliche Zwecke nutzen; für Wettbewerbe jeglicher Art, ob sportlich oder nicht, oder Streckentests; zum Abschleppen anderer Fahrzeuge oder Anhänger; zum Transport von Kraftstoffen, leicht entzündlichen, explosiven oder korrosiven Materialien, mit Ausnahme von mineralischen ätherischen Ölen oder ähnlichen Produkten gemäß den geltenden Gesetzen, Elektrizität und Kraftstoff oder Gas, die für den Betrieb des Fahrzeugs erforderlich sind; anderen Personen als dem berechtigten Fahrer die Nutzung des Fahrzeugs gestattet; das Fahrzeug ohne vorherige Zustimmung außerhalb Italiens fahren; ein anderes als das mit dem Fahrzeug gelieferte Ladekabel verwenden; außerhalb des Fahrzeugs Ausrüstungen anbringen, die es beschädigen können, wie z. B. Schilder, Aufkleber, Fahrradträger; das Fahrzeug überladen; das Fahrzeug oder Teile davon verkaufen, vermieten, entfernen oder entsorgen oder anderen erlauben, dies zu tun; anderen Rechte am Fahrzeug einräumen, es verpfänden oder einer Form von Privileg unterwerfen, es Pfändungen unterwerfen oder als Pfand oder Garantie in irgendeiner Form bestellen; am Fahrzeug Eingriffe vornehmen oder dies anderen ohne vorherige Zustimmung des Vermieters gestatten; das Fahrzeug nutzen, wenn eine Kontrollleuchte aufleuchtet oder eine Warnmeldung auf dem Display erscheint, es sei denn, das Anhalten ist sicher oder der Kunde wurde vom Vermieter autorisiert, die Fahrt fortzusetzen; Tiere ohne vorherige Zustimmung des Vermieters transportieren; im Fahrzeug rauchen. Diese Beispiele stellen keine abschließende Aufzählung dar; jedes rechtswidrige und/oder gefährliche Verhalten beim Fahren oder jede sonstige Nutzung des Fahrzeugs führt zur Auflösung des Vertrags.
9 Unfälle, Diebstahl und Schäden: Der Kunde ist verpflichtet, die zuständigen Behörden unverzüglich zu verständigen und den Vermieter spätestens innerhalb von 48 Stunden zu informieren, wenn das Fahrzeug in einen Verkehrsunfall verwickelt ist oder Schäden erlitten hat, auch wenn keine Dritten beteiligt sind. Der Kunde übernimmt alle Konsequenzen für etwaige Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung. Bei Nichtrückgabe, Diebstahl oder Beschädigung des Fahrzeugs ist der Kunde verpflichtet, die Wiederbeschaffungskosten, den dem Vermieter entstandenen Nutzungsausfall sowie etwaige Verwaltungskosten der Diebstahl- oder Schadensabwicklung zu zahlen. Der Kunde haftet für Schäden am Fahrzeug. Beschädigt der Kunde das Fahrzeug bei mehr als einer Gelegenheit, ist er verpflichtet, die Schäden für jeden einzelnen Schaden oder Unfall zu ersetzen. Weist der Kunde nach, dass der Diebstahl oder die Beschädigung des Fahrzeugs nicht auf sein Verschulden, vorsätzliches Handeln oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist, forderte der Vermieter den belasteten Betrag und etwaige Zusatzkosten von der Gegenpartei ein und erstattet diesen dem Kunden. Um die unverzügliche Eröffnung der Schadensmeldung zu ermöglichen, ist der Kunde verpflichtet, innerhalb von 48 Stunden nach dem Unfall das vollständig ausgefüllte Unfallberichtserfassungsformular samt den Kontaktdaten aller beteiligten Parteien vorzulegen. Soweit gesetzlich zulässig, werden die Kosten in Rechnung gestellt, die für die Kontaktaufnahme mit dem Kunden und den Erhalt des ordnungsgemäß ausgefüllten Unfallberichts entstehen. Der Kunde haftet nicht für Kosten, die aus Fehlfunktionen oder Schäden resultieren, die auf eine unsachgemäße Wartung des Fahrzeugs zurückzuführen sind oder durch die Herstellergarantie abgedeckt sind.
10 Schäden, Verluste oder Diebstahl aufgrund der Nichteinhaltung von Vertragsbedingungen durch den Kunden: Im Falle der Nichteinhaltung der Mietvertragsbedingungen durch den Kunde oder die Zusatzfahrer behält sich der Vermieter das Recht vor, dem Kunden alle Kosten in Rechnung zu stellen, die aus Diebstahl, Schäden, Verlust des Fahrzeugs, der Schlüssel, des Zubehörs oder von Fahrzeugpapieren entstehen.
11 Verwaltungsstrafen und entsprechende Bearbeitungsgebühren: Der Kunde ist verpflichtet, Parkgebühren, Mautgebühren und/oder Verwaltungsstrafen für etwaige Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung zu zahlen, die sich auf die Mietdauer beziehen. Unter „Verwaltungsstrafe“ sind zu verstehen: Verwaltungsstrafen wegen Verstößen gegen die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung in dem Land, in dem das Fahrzeug geführt wird; alle sonstigen Strafen und Zahlungsaufforderungen. Im Falle einer dem Kunden anzulastenden Verwaltungsstrafe übermittelt der Vermieter, gegebenenfalls auch unter Einbindung Dritter, die Daten des Kunden an die zuständige Behörde oder das private Unternehmen, das die Strafe verhängt hat, zum Zwecke der anschließenden Neuzustellung an den Kunden. Etwaige Zustellkosten werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Der Vermieter behält sich das Recht vor, dem Kunden den Betrag der Strafe in Rechnung zu stellen, wenn der Kunde diese nicht beglichen hat und Art. 196 der Straßenverkehrsordnung nicht anwendbar ist oder wenn der Kunde für die Zahlung der Strafe verantwortlich gemacht wird oder wenn die Nichtzahlung der Strafe dem Vermieter einen schweren und irreparablen Schaden zufügen könnte. Das Recht des Vermieters, etwaige Kosten aus der Nichteinhaltung von Parkvorschriften in Rechnung zu stellen, bleibt unberührt.
12 Zusatzfahrer und Insassen: Der Kunde ist verpflichtet sicherzustellen, dass alle im Mietvertrag eingetragenen Zusatzfahrer oder Insassen des Fahrzeugs diese Geschäftsbedingungen einhalten. Der Kunde haftet ebenfalls für Kosten und Aufwendungen, die im Falle eines Verstoßes der Zusatzfahrer gegen diese Geschäftsbedingungen entstehen.
13 Änderungen der Vermietung: Der Kunde ist verpflichtet, die zusätzlichen Kosten zu zahlen, die sich aus einer Verlängerung der Mietdauer ergeben.
14 Rückgabe des Fahrzeugs vor dem vereinbarten Datum: Gibt der Kunde das Fahrzeug vor dem vereinbarten Datum und der vereinbarten Uhrzeit zurück und erfüllt er die Bedingungen des vereinbarten Tarifs nicht mehr, kann dieser Tarif nicht garantiert werden. Dies kann zu einer Erhöhung des Mietpreises führen.
15 Rückgabe des Fahrzeugs nach dem vereinbarten Datum: Sofern nicht anders vereinbart, ist der Kunde verpflichtet, das Fahrzeug am im Mietvertrag angegebenen Datum, zur angegebenen Uhrzeit und am angegebenen Ort zurückzugeben. Muss der Kunde das Fahrzeug über die festgelegte Zeit/das festgelegte Datum hinaus zurückgeben, muss er eine Verlängerung beantragen. Im Falle einer Verspätung wird am dritten Tag nach dem vereinbarten Rückgabedatum ein Betrag in Höhe von 5 Miettagen blockiert, wenn der Kunde eine Debitkarte vorgelegt hat, oder ein Betrag in Höhe von 10 Extratagen bei Nutzung einer Kreditkarte. Gibt der Kunde das Fahrzeug innerhalb der genannten 5 oder 10 Tage (je nach Fall) zurück, werden ihm nur die tatsächlichen Miettage sowie die weiteren geschuldeten Beträge berechnet.
16 Vorautorisierung (Kaution): Auf der Zahlungskarte des Kunden wird ein Garantiebetrag blockiert, um das Vorhandensein ausreichender Mittel zur Durchführung der Zahlung am Ende der Mietzeit sicherzustellen. Zahlt der Kunde mit einer anderen Karte, kann es bis zu 28 Tage dauern, bis die Bank den zuvor „blockierten“ Betrag freigibt. Die Zahlungskarte muss auf den Namen des Kunden lauten. Wünscht der Kunde Barzahlung, ist eine Kaution erforderlich.
17 Nachverfolgbarkeit des Fahrzeugs: Das gemietete Fahrzeug ist mit Geolokalisierungssystemen und Ortungsgeräten ausgestattet, um es im Falle von Diebstahl oder Nichtrückgabe an der Mietstation sowie beim Auftreten eines Unfalls oder einer mechanischen Panne zu orten.
18 Verarbeitung personenbezogener Daten: Die personenbezogenen Daten des Kunden werden verarbeitet, um: (a) die Mietdienstleistungen zu erbringen und (b) zu beurteilen, ob in Zukunft Mietdienstleistungen erbracht werden. Die personenbezogenen Daten des Kunden werden gemäß den geltenden Vorschriften und, falls erforderlich, mit seiner ausdrücklichen Zustimmung weitergegeben an: Kontrollbehörden/lokale Behörden und Unternehmen, die mit der Verwaltung von Parkplätzen oder Mautgebühren beauftragt sind, sofern sie das Recht haben, diese Informationen zu erhalten, und im Rahmen der geltenden Vorschriften oder zur Überprüfung der Gültigkeit des Führerscheins des Kunden; Dritte, die im Auftrag des Vermieters bei der Abwicklung von Beanstandungen, Verwaltungsstrafen und dem Inkasso handeln. Der Kunde hat das Recht, auf seine beim Vermieter vorhandenen personenbezogenen Daten zuzugreifen (gegebenenfalls auch kostenpflichtig, soweit gesetzlich zulässig) und kann die Änderung, Sperrung oder Löschung personenbezogener Daten verlangen. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung ist der Anbieter des Mietdienstes gemäß diesem Vertrag. Der Kunde weist dem Vermieter oder einem Vertreter desselben seinen Personalausweis vor und erteilt seine Einwilligung zur Verarbeitung der erforderlichen personenbezogenen Daten (EU-Verordnung 2016/679 (DSGVO)), wie in der Datenschutzerklärung im Fußbereich der Homepage unserer Website www.e-bikeverleih.it angegeben.
19 Anwendbares Recht: Der zwischen den Parteien unterzeichnete Mietvertrag unterliegt italienischem Recht.
Kaltern a.d.W. (BZ), am ______________________ Der Kunde _________________________________
Im Sinne und mit Wirkung der Art. 1341 und 1342 des italienischen Zivilgesetzbuches wird gebeten, die Bestimmungen der Art. 1. – Das Fahrzeug, 2. – Mietdauer, 7. – Überprüfung des Fahrzeugzustands bei Abholung, 8. – Nutzung des Fahrzeugs, 9. – Unfälle, Diebstahl und Schäden, 12. – Zusatzfahrer und Insassen, 14. und 15. – Rückgabe des Fahrzeugs vor/nach dem vereinbarten Datum, 16. – Vorautorisierung zur Kenntnis zu nehmen und ausdrücklich zu genehmigen.
Kaltern a.d.W. (BZ), am ______________________ Der Kunde _________________________________