E-Bike Verleih Eppan
Kirchler Engelbert
Tel: 0039 333 9635729
info@e-bikeverleih.it
39057 Eppan (Bz), Laubendurchgang 16
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
- Beim gegenständlichen Vertrag handelt es sich um einen Leihvertrag gegen Entgelt (Mietvertrag), weshalb für die E-Bike Haltung und Benutzung die Artikel 1571 und ff. des italienischen ZGB, die den Mietvertrag betreffen, zur Anwendung kommen.
- Der Entlehner (Mieter) überlässt dem Verleiher (Vermieter) oder einem Vertreter des E-Bike Verleihs Eppan des Kirchler Engelbert den Personalausweis bzw. eine Kopie desselben und willigt in die Verarbeitung der notwendigen personenbezogenen und auch sensiblen Daten ein (ArtT. 23,26,27 GvD. Nr. 196/2003) und erklärt über die Datenvereinbarung im Sinne des Art. 13 mündlich aufgeklärt worden zu sein.
- Ein Führerschein ist nicht erforderlich. Es besteht lediglich eine Helmpflicht für Minderjährige bis zu einem Alter von 14 Jahren, dennoch wird das Tragen eines Helms jedem dringendst empfohlen.
- Der Benutzer hat, bezugnehmend auf diesen Vertrag, die geltenden Bestimmungen des ZGB sowie die geltenden Verkehrsvorschriften zu beachten, weshalb er erklärt, Kenntnis der entsprechenden Vorschriften zu haben.
- Die E-Bikes werden fahrbereit und verkehrssicher an den Entlehner verliehen, welcher sich verpflichtet, das E-Bike nur für die dafür vorgesehenen Zwecke zu benutzen (als Verkehrsmittel) und mit Sorgfalt und Umsicht damit umzugehen.
- Der Entlehner überzeugt sich bei der Übernahme von der Betriebssicherheit des E-Bikes und teilt umgehend eventuelle Mängel u/o Schaden dem Verleiher mit. Sämtliche Beanstandungen sind vor der Nutzung des E-bikes auf gegenständlichem Vertrag schriftlich festzuhalten.
- Sollte das E-Bike während der Leihdauer Probleme oder technische Defekte aufweisen, so ist das E-Bike unverzüglich zurückzubringen. Sollte eine Rückführung nicht möglich sein, ist der Verleiher unverzüglich zu benachrichtigen und das Fahrrad in der Zwischenzeit sicher abzustellen und zwar in einer Art und Weise, die den Schaden nicht erhöht und einem Diebstahl vorgebeugt.
- Mit der Fahrradbenutzung entsteht für den Entlehner/Benutzer automatisch die Pflicht zur Verwahrung und Instandhaltung der E-Bikes.
- Die Nutzung des E-Bikes erfolgt auf eigene Gefahr des Entlehners, welcher bereits jetzt erklärt, alles Erforderliche zu unternehmen und sich so zu verhalten, dass dem E-Bike und Dritten kein Schaden zugefügt wird. In diesem Sinne erklärt der Benutzer, keine Fahrradrennen zu veranstalten, kein aggressives Verhalten an den Tag zu legen, sich an die vorgeschriebenen Verkehrsregeln zu halten und die hierfür notwendige Sorgfalt an den Tag zu legen.
- Die Nutzung der E-Bikes für andere als vom Vertrag vorgesehene Zwecke (wie Z.B. Ausübung von gewerblicher Tätigkeit mit dem vertragsgegenständlichen Fahrrad usw.) ist strengstens untersagt. Der Einsatz des E-Bikes auf Down-Hill Strecken, in Bike-Parks oder auf Trails ist verboten.
- Der Benutzer erklärt, über die entsprechende körperliche Eignung und Fahrtauglichkeit zu verfügen und befreit den Verleiher ausdrücklich von jeglicher Haftung.
- Der Entlehner erklärt bereits jetzt, keine wie auch immer gearteten Forderungen an den Verleiher zustellen und den Verleiher, bei eventuellen Forderungen Dritter, schadlos zu halten.
- Es besteht kein Versicherungsschutz für Sach- und Personenschäden, die dem Entlehner/Benutzer im Zuge der Leihe (Miete) verursacht werden, wie auch nicht für Schäden an Sachen Dritter und/oder Personen, die der Entlehner im Rahmen der Leihe verursacht.
- Das E-Bike ist sicher abzustellen und mit dem entsprechenden Schloss zu sichern. Der Entlehner ist für die ordnungsgemäße Abstellung des Fahrrads, die nachweisliche Sicherung und die Versperrung an geeigneten Abstellplätzen verantwortlich.
- Im Falle eines Diebstahls, muss der Entlehner den Nachweis erbringen, dass das vertragsgegenständliche E-Bike zum Zeitpunkt des Diebstahls abgesperrt war.
- Im Schadensfall oder Diebstahl ist der Entlehner verpflichtet, umgehend den Verleiher, Kirchler Engelbert, zu verständigen (Tel: +39 333 9635729) und den Diebstahl zur Anzeige zu bringen.
- Im Falle eines Verlustes oder Diebstahls des E-Bikes und im Falle einer Gebrauchsunfähigkeit des E-Bikes, weil die Schäden nicht mehr behoben werden können, verpflichtet sich der Entlehner/Benutzer, einen Schadenersatz in Höhe des Wertes des E-Bikes zum Zeitpunkt der Nutzung zu bezahlen.
- Im Falle eines reparablen Schadens (Teilschaden) hat der Verleiher Kirchler Engelbert das Recht, den zu entrichtenden Betrag einseitig festzulegen und vom Benutzer einzufordern. Der Entlehner verpflichtet sich, den vom Verleiher eingeforderten Betrag bei der ersten Aufforderung zu begleichen. Dem Verleiher steht es frei, den Techniker für die Reparatur frei zu wählen, ohne Absprache mit dem Entlehner/Benutzer.
- Die Fahrradbenutzung ist volljährigen Personen vorbehalten. Minderjährige dürfen nur in Begleitung einer erwachsenen Person ein E-Bike fahren, wobei der Verleiher jegliche Haftung für den Minderjährigen ausschlägt. Der Minderjährige untersteht der Haftung der volljährigen Person, die für den Minderjährigen das E-Bike ausgeliehen hat.
- Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des vorliegenden Vertrages gelten sinngemäß auch für den Verleih von Demo-Bikes und Bikes der Marken Remoove und Van Raam, die zur Beförderung von Menschen mit Einschränkung eingesetzt werden. Personen mit Behinderung/Einschränkung dürfen nur in Begleitung einer anderen volljährigen Person (Betreuer, Sachwalter, Eltern, Familienangehörige usw.) ein Bike fahren, wobei der Verleiher jegliche Haftung für die Person mit Einschränkung ausschlägt. Für Schäden, Verlust oder Diebstahl des Bikes untersteht die behinderte oder eingeschränkte Person der Verantwortung jener Begleitperson, die das Bike ausgeliehen hat.
- Es ist untersagt, Kindersitze am E-Bike anzubringen.
- Im Falle eines Widerspruchs ist die italienische Fassung des vorliegenden Vertrags maßgeblich.
Der/Die Unterfertigte hat die vorgenannten Geschäftsbedingungen zur Kenntnis genommen und erklärt, mit denen einverstanden zu sein.